GFF-Gutachten sieht gute Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren


25. Juni 2026

Ein Bericht von Sascha Tremper / Foto-Quelle: © Breuel Bild/​imago images

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein umfassendes juristisches Gutachten zur Frage veröffentlicht, ob die Alternative für Deutschland (AfD) die Voraussetzungen für ein Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes erfüllt.

Das rund 1.500 Seiten umfassende Gutachten wurde von einem interdisziplinären Team aus Juristinnen, Juristen sowie weiteren Fachleuten erstellt. Nach Angaben der GFF basiert die Analyse auf mehr als 30.000 öffentlich zugänglichen Belegen und kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD nach Einschätzung der Autorinnen und Autoren gegen grundlegende Verfassungsprinzipien, insbesondere die Menschenwürde und das Demokratieprinzip, verstößt. Das Gutachten hält ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht daher für wahrscheinlich erfolgversprechend.

Die GFF betont zugleich, dass sie selbst keinen Verbotsantrag stellt. Ein solches Verfahren kann nach dem Grundgesetz ausschließlich vom Deutschen Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Über ein mögliches Parteiverbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Die Veröffentlichung des Gutachtens hat die politische Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren erneut belebt. Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Parteien sehen darin eine neue Grundlage für die Diskussion, während andere vor einem solchen Schritt warnen oder zunächst weitere gerichtliche Entscheidungen abwarten möchten.

Das vollständige Gutachten stellt die Gesellschaft für Freiheitsrechte auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

GFF-Gutachten zur AfD

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